Wissenswertes auf einen Blick

In Österreich ist es grundsätzlich möglich, sein Geschlecht zu ändern.

Die Personenstandsänderung hat ein irreversibles Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht und eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts als Voraussetzung.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/%C3%84nderung-der-Geschlechtszugeh%C3%B6rigkeit.html

Um eine Hormontherapie beginnen zu können, braucht es unter anderem eine klinisch-psychologische Begutachtung, in der neben neuropsychologischen Parametern auch die psychische Verfassung und Fragen zum Körperkonzept und zu einer möglichen Dysphorie abgefragt werden.

Zum Prozedere (alles, was nötig ist, um eine Hormonbehandlung starten zu können; Voraussetzungen für Angleichungs-OPs etc.) finden Sie unter Materialien weitere Informationen.