Die Verlässlichkeitsprüfung umfasst ein Gespräch mit einem Risikoscreening (Vorstrafen, Führerscheinabnahmen, Waffenverbote, Unterbringungen auf der Psychiatrie,…) und diverse testpsychologische Verfahren.
Die Begutachtung erfolt in Form eines mehrstufigen Prozesses, bestehend aus
Vorgespräch, psychologischen Tests und Fragebögen sowie aus einem
Explorationsgespräch.
Für die Durchführung der Begutachtung und die Erstellung des Gutachtens samt
Mitteilung für die Behörde (§ 3 und § 3a) gebührt ein im Vorhinein zu entrichtendes Entgelt
in der Höhe von 678 Euro exkl. USt.
Zusätzlich zur Verlässlichkeitsprüfung muss ein Waffenführerschein absolviert werden, bei dem die Grundregeln für den Waffenbesitz gelehrt werden (Lagerung der Waffe, gesetzliche Rahmenbedingungen…) und bei dem auch ein Schießtraining absolviert wird.
BEVOR Sie zur Begutachtung kommen, müssen Sie zur Behörde gehen und bekannt geben, zu wem Sie gehen möchten. Die Behörde übermittelt dem Gutachter dann die Information, ob etwas vorliegt, was zu beachten wäre. Nachdem Waffenführerschein und Verlässlichkeitsprüfung positiv absolviert sind, müssen die Unteralgen (Waffenführerschein und psychologisches Gutachten) gemeinsam mit einem Lichtbildausweis und einem Passfoto und ggf. weiteren Unterlagen wie Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde zur zuständigen Behörde gebracht werden bzw. übermittelt werden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Bei positiver Prüfung und Zahlung einer Gebühr (derzeit € 110,–) wird die WBK ausgestellt und per Post übermittelt.
Es wird zwischen der Waffenbesitzkarte (WBK) und dem Waffenpass (berechtigt zum Führen der Waffe) unterschieden. Die Berechtigung, eine Waffe zu führen, wird von der Behörde ggf. erteilt.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/2/Seite.2450800.html
