In Österreich muss jeder, der einer Kategorie-B-Waffe (Halbautomat wie zB Pistole, Revolver) besitzen möchte, eine Verlässlichkeitsprüfung für den Waffenbesitz absolvieren (ausgenommen sind aber zum Beispiel volljährige Personen, die einen Jagdschein haben). Diese Prüfung führen Psychologen durch, die die entsprechende Qualifikation dafür erworben haben.
Personen unter 21 Jahren bekommen nur in Ausnahmefällen (Biathleten etc.) eine Berechtigung, eine Kategorie-B-Waffe zu besitzen.
Die Verlässlichkeitsprüfung umfasst ein Gespräch mit einem Risikoscreening (Vorstrafen, Führerscheinabnahmen, Waffenverbote, Unterbringungen auf der Psychiatrie,…) und diverse testpsychologische Verfahren.
Die Kosten für das Gutachten sind gesetzlich geregelt. Der Satz für die Begutachtung beträgt € 283,20 (inkl. Ust).
Zusätzlich zur Verlässlichkeitsprüfung muss ein Waffenführerschein absolviert werden, bei dem die Grundregeln für den Waffenbesitz gelehrt werden (Lagerung der Waffe, gesetzliche Rahmenbedingungen…) und bei dem auch ein Schießtraining absolviert wird.
Nachdem Waffenführerschein und Verlässlichkeitsprüfung positiv absolviert sind, müssen die Unteralgen (Waffenführerschein und psychologisches Gutachten) gemeinsam mit einem Lichtbildausweis und einem Passfoto und ggf. weiteren Unterlagen wie Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde zur zuständigen Behörde gebracht werden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Dort werden die Zulassungsvoraussetzungen von Amts wegen geprüft (Abfrage Strafregister etc.). Bei positiver Prüfung und Zahlung einer Gebühr (derzeit rund € 75,–) wird die WBK ausgestellt und per Post übermittelt.
Es wird zwischen der Waffenbesitzkarte (WBK) und dem Waffenpass (berechtigt zum Führen der Waffe) unterschieden. Die Berechtigung, eine Waffe zu führen, wird von der Behörde ggf. erteilt.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/2/Seite.2450800.html