Wissenswertes auf einen Blick

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.

Pflegebedarf in Stunden pro MonatPflegestufeBetrag in Euro monatlich (netto)
Mehr als 65 Stunden1175,00 Euro
Mehr als 95 Stunden2322,70 Euro
Mehr als 120 Stunden3502,80 Euro
Mehr als 160 Stunden4754,00 Euro
Mehr als 180 Stunden, wennein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist51.024,20 Euro
Mehr als 180 Stunden, wennzeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oderdie dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist61.430,20 Euro
Mehr als 180 Stunden, wennkeine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oderein gleich zu achtender Zustand vorliegt71.879,50 Euro

Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360516.html